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Gerichtsgutachten
Sind alle außergerichtlichen Versuche einer Einigung gescheitert und der Gang zum Gericht wurde vollzogen, dann sind es Sachverständige die den Gerichten als neutrale Gutachter helfen. Durch Klärung von technischen Fragen und Zustandsberichten kann ein akzeptables und gerechtes Urteil gefunden werden. Wir als Sachverständige unterstützten die zuständigen Richter in der Beantwortung von fachlichen Fragen in Bezug auf die strittigen Fehler, Mängel und Sachverhalte und den Ihnen zugrunde liegenden Ursachen. Als vom Gericht bestellte Sachverständige stellen wir für das Gericht, neutral und unabhängig, die zu klärenden Tatsachen fest und ermitteln die Ursachen.
Mein Fachgebiet erstreckt sich auf:
Malerarbeiten
Lackierungen
Tapezierarbeiten
Fassaden
Wärmedämm-Verbundsysteme
Betonsanierung (SIVV-Schein)
Holzfenster-Instandsetzungen
Bodenbeläge- und Beschichtungen
Grafitti.
Überprüfungen von:
Rechnungen
ortsübliche Stundensätze
Preise
Aufmaße
Materialprüfungen
Mängellisten
Seit 1993 werde ich von den Gerichten beauftragt.
Wie Gerichtsgutachten abgerechnet werden ist hier nachzulesen.