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Gutachten
Privatgutachten
Jede Seite hat grundsätzlich das Recht, ihre eigene Haltung durch Hinzuziehung eines Sachverständigen zu untermauern. Auch wird die Gegenseite die Argumente eines neutralen Gutachters eher zur Kenntnis nehmen. Allerdings ist die Gegenseite nicht zur Mitwirkung bei der Auswahl und Beauftragung des Gutachters verpflichtet. Andererseits ist nicht zu unterschätzen, dass die sachkundige Stellungnahme eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beim Gericht entsprechendes Gewicht hat.
Tipp: Beauftragen Sie einen Kurzcheck. Info hier.