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Gutachten
Schiedsgutachten
Grundsätzliches:
Eine Möglichkeit, ohne Gerichtsverfahren eine Einigung zu erzielen, besteht in der Beauftragung eines Schiedsgutachtens.
Auftragnehmer, Auftraggeber, Mieter und/oder Vermieter , die sich über ein bestimmtes Problem nicht einigen können - sei es über eine Auslegung des Vertrages, sei es über die Ursachen von Mängeln - beauftragen gemeinsam eine dritte Person (nämlich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen), der den Streit für Sie schlichten soll.
Dieser Weg setzt allerdings hohes Vertrauen in die Integrität und Sachkunde der Person voraus, die das Schiedsgutachen erstellen soll.
Schnelle Klärung strittiger Punkte ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzung
unter Ausschluss der Öffentlichkeit
kann selbst bei hohen Streitwerten ohne Anwaltsbeteiligung durchgeführt werden
Ersparnis von zusätzlichen Prozesskosten
Die Erstellung eines Schiedsgutachtens wird auch nur dann erwogen werden können, wenn die Parteien untereinander ein gutes Verhältnis behalten und ihre Beziehung als auch Ihre persönliche Belastung nicht durch den aufgetretenen Streit belasten wollen.
Schiedsgutachten schlichten Streitigkeiten und vermeiden kostenträchtige Bauprozesse !!!