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Schiedsgutachten
Grundsätzliches:
Eine Möglichkeit, ohne Gerichtsverfahren eine Einigung zu erzielen, besteht in der Beauftragung eines Schiedsgutachtens. Auftragnehmer, Auftraggeber, Mieter und/oder Vermieter , die sich über ein bestimmtes Problem nicht einigen können - sei es über eine Auslegung des Vertrages, sei es über die Ursachen von Mängeln - beauftragen gemeinsam eine dritte Person (nämlich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen), der den Streit für Sie schlichten soll.
Fazit: Einigen ist besser als streiten!
Die Einigung mit einem Schiedsgutachter setzt allerdings hohes Vertrauen in die Integrität und Sachkunde der Person voraus, die das Schiedsgutachen erstellen soll. Die Vorteieile sich wie folgt dar: