Selbst. Beweisverfahren - Heinrich Bodden Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk

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Selbst. Beweisverfahren

Gutachten


Selbständiges Beweisverfahren


Die Zivilprozessordnung sieht die Möglichkeit vor, das Gericht ohne Prozess zur Bestellung eines unabhängigen und neutralen Sachverständigen zu veranlassen. Auf Antrag nur einer Partei bestimmt das Gericht einen Gutachter, der in der Lage ist, die von der Partei formulierten (und vom Gericht ggf. umformulierten) Fragen zu beantworten.



Die beantragende Partei kann für die Benennung des Sachverständigen einen Vorschlag unterbreiten. Das Gericht ist hieran jedoch nicht gebunden. Der Antrag muss nicht unbedingt von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Andererseits sind einige Besonderheiten zu beachten, die es durchaus angezeigt sein lassen, sich auf die Hilfe eines Rechtsanwalts zu stützen.

Das selbständige Beweisverfahren ist grundsätzlich geeignet, den Konflikt zu begrenzen. Hat der Sachverständige gründlich recherchiert und methodisch korrekt gearbeitet und kommt er zu einem für beide Parteien nachvollziehbaren Ergebnis, so wird sich in vielen Fällen ein aufwendiger Miet- oder Bauprozess vermeiden lassen. Hat der Sachverständige einen Verursacher des Schadens ermittelt und eine Zuweisung aus technischer Sicht vorgenommen, wird sich der Unterliegende sehr oft fragen, ob es sich lohnt, trotz der Ergebnisse des Sachverständigen, einen Prozess zu führen. Dafür wird er sich nur entscheiden, wenn entweder die Ergebnisse zu entkräften sind, oder wenn es juristische Gründe gibt, die trotz technischer Belastung eine andere Risikozuweisung aufzeigen.


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