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Privatgutachten
Jede Seite hat grundsätzlich das Recht, ihre eigene Haltung durch Hinzuziehung eines Sachverständigen zu untermauern. Auch wird die Gegenseite die Argumente eines neutralen Gutachters eher zur Kenntnis nehmen. Allerdings ist die Gegenseite nicht zur Mitwirkung bei der Auswahl und Beauftragung des Gutachters verpflichtet. Andererseits ist nicht zu unterschätzen, dass die sachkundige Stellungnahme eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beim Gericht entsprechendes Gewicht hat.
Dem Auftraggeber eines Gutachtens mag das Honorar zunächst hoch erscheinen. Ich bitte jedoch zu bedenken, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu regelmäßigen Fortbildungen durch die Zulassungsbehörde (Handwerkskammer) verpflichtet werden. Seminare, Sachverständigensymposien, Portal-, Reisekosten und Fachliteratur sind zwingend notwendig um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Das Sachverständigenhonorar berechne ich angelehnt an das JVEG (Gerichtskostentabelle). Dies zahlen die Gerichte den Sachverständigen bei ihrer Tätigkeit.
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Info hier.
Gruppe 2 pro Stunde | handwerklich technische Ausführung | EUR 70,00 | EUR 83,30 |
Gruppe 3 pro Stunde | Planung | EUR 75,00 | EUR 89,25 |
Gruppe 5 pro Stunde | Abrechnung von Bauleistungen | EUR 85,00 | EUR 101,15 |
Fotos pro Stück | digital oder Abzug | EUR 2,00 | EUR 2,38 |
Schreibkosten | pro Seite | EUR 2,50 | EUR 2,98 |
Fotokopien | bis zu 50 Stück pro Seite | EUR 0,50 | EUR 0,60 |
Fahrtkosten | pro Kilometer | EUR 0,65 | EUR 0,77 |
Geräte Einsatz | 1 % vom Neupreis | ||
Laborkosten | nach Aufwand +15 % | ||
Auslagen | Parken, Portousw. pauschal. Oder zum Nachweis nach Aufwand | EUR 7,00 | EUR 8,33 |
Kurzcheck | Nur mündliche Einschätzung. Inkl. An- und Abfahrt innerhalb Berlins und näheres Umland. Bis zu 1 Stunde vor Ort. | EUR 150,00 | EUR 178,50 |